Finanzamt gibt grünes Licht: Wir werden ein Berufsverband!

Die Überprüfung unseres Satzungsentwurfs durch das Finanzamt für Körperschaften von Berlin hat ergeben, dass wir den Verband der Eigentümer von Ferienwohnungen und Ferienhäusern als Berufsverband führen dürfen.

Das bedeutet, dass wir nach § 5 Abs.1 Nr.5 Körperschaftssteuergesetz privilegiert sind. Wir müssen die eingenommenen Mitgliedsbeiträge nicht versteuern, sondern können alles in die Vertretung der Interessen unserer Mitglieder stecken. Ausserdem – und das ist noch wichtiger! – können Beiträge an Berufsverbände als Werbungskosten (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 Einkommenssteuergesetz) bzw. Betriebsausgaben (bei Unternehmen und anderen Verbänden, die uns beitreten) steuerlich abgesetzt werden. Das bedeutet, wer uns beitritt und zum Beispiel 150 Euro Jahresbeitrag zahlt, kann dies in seiner nächsten Steuererklärung steuermindernd geltend machen.

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