Ferienhaus-Vermieter kritisieren geplante Abschaffung des Ostseetickets

Die Vermieter von Ferienwohnungen und Ferienhäusern kritisieren die Deutsche Bahn AG für ihr Vorhaben, das beliebte Ostseeticket abzuschaffen. „Mit dem Ticket können Reisende aus Berlin und Brandenburg günstig und umweltbewusst an die Ostsee fahren“, sagt der Präsident des Verbandes der Eigentümer von Ferienwohnungen und Ferienhäuser, Daniel Rousta, am Freitag (23.04.2021) in Berlin. Es sei ein besonders soziales und familienfreundliches Angebot und stehe für das flexible Reisen in eine der meistbesuchten Ferienregionen Deutschlands. „Gerade jetzt, in einer Zeit, in der der inländische Urlaub aufgrund der Corona-Pandemie an Bedeutung gewinnt, sind die Pläne der Deutschen Bahn ein völlig falsches Signal“, so Rousta weiter.

Die Vermieter fordern das Verkehrsunternehmen auf, seine Entscheidung zu überdenken und rückgängig zu machen. Der Plan, ausgerechnet dieses Bahn-Angebot zu streichen, erfolge zur Unzeit. „Gemeinsam mit den Urlaubern in unserem Land hoffen wir Vermieter von privaten Ferienunterkünften sehnlich, dass mit fallenden Inzidenzwerten zum Sommer hin unsere Fewos und Ferienhäuser wieder geöffnet werden können. Verreisen zu dürfen steht auf der Wunschliste der Menschen für die Zeit nach Corona weit oben“, sagt der Verbands-Präsident. Mehr denn je würden die Urlauberinnen und Urlauber dann darauf angewiesen sein, kurzfristig und oft auch nur für ein paar Tage an die See fahren zu können. Kaum ein Angebot würde in diese Zeit besser passen als das Ostseeticket der Deutschen Bahn. 

Die Deutsche Bahn hat angekündigt, das sogenannte Ostsee-Ticket ab dem 12. Juni einzustellen. Der Fahrschein ermöglicht bis zu fünf Personen, mit einem ICE, IC oder in Regionalzügen ab 39,50 Euro pro Person von Berlin oder Brandenburg an die Ostsee und wieder zurück zu fahren.

Fewo- und Ferienhaus-Eigentümer fordern: Ladesäulen-Förderung des Bundes muss nachgebessert werden – BEM unterstützt mehr Nachhaltigkeit im Tourismus

E-Mobil Ladestation

Berlin, 25.01.2021. Die Eigentümer von Ferienhäusern und Ferienwohnungen kritisieren die Förderpolitik des Bundes bei Ladesäulen für E-Fahrzeuge. „Wir begrüßen das Programm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zur finanziellen Unterstützung beim Bau von Ladestationen, verstehen aber nicht, weshalb Ferienunterkünfte ausdrücklich ausgeklammert werden“, sagte der Präsident des Verbandes der Eigentümer von Ferienwohnungen und Ferienhäusern, Daniel Rousta, am Montag (25. Januar) in Berlin. „Deshalb fordern wir, dass das Programm über reine Wohngebäude hinaus ausgeweitet werden muss“, so Rousta weiter. Die Förderrichtline müsse im Sinne der Nachhaltigkeit im Tourismus sowie der effektiven Nutzungsmöglichkeiten von E-Fahrzeugen dringend nachgebessert werden.

Viele Autofahrer denken derzeit über einen Umstieg auf Autos mit Elektroantrieb nach. „Jedoch ist ein häufiges Gegenargument bei der Erwägung, sich ein Elektromobil anzuschaffen, die vermeintliche Unsicherheit bei Fahrten in nicht regelmäßig besuchte Regionen“, sagte der Verbands-Präsident. Genau das sei vor allem die Reise in den Urlaub oder der Kurzausflug am Wochenende. „Die gezielte Förderung von Ladestationen an Ferienunterkünften würde genau diesem Argument begegnen und damit zur weiteren Akzeptanz von Elektromobilität beitragen.“ Darüber hinaus würde der Deutschlandtourismus weiter an Attraktivität gewinnen sowie mit Umweltbewusstsein und Nachhaltigkeit punkten. 

Eine Erweiterung der Förderrichtlinie für Ferienwohnungen und –häuser wird vom Bundesverband eMobilität e.V. (BEM) ausdrücklich unterstützt. Wie aus der BEM-Arbeitsgruppe „Tourismus“ hervorgeht, sind gerade solche Ladepunkte sehr wertvoll und wichtig. „Das Umweltbewusstsein muss grundsätzlich auch im Bereich Urlaub und Erholung gestärkt werden, was sämtliche touristische Aktivitäten einschließt. Es ist nicht ersichtlich, warum diese Standorte vom Umdenken zur neuen Mobilität ausgeschlossen sein sollen“, sagte Kurt Sigl, BEM-Präsident, zur derzeitigen Förderpolitik.  

Aktuell fördert die KfW die Installation von Ladestationen an Wohngebäuden mit bis zu 900 Euro pro Ladepunkt. Unterstützung erhalten private Eigentümer, Wohneigentums-gemeinschaften, Mieter sowie Vermieter von Wohnungen. Ausgeschlossen sind allerdings Vermieter von Ferienwohnungen und Ferienhäuser.  

Weiterführender Link: Das Förderprogramm der KfW