Berlin, 25.01.2021. Die Eigentümer von Ferienhäusern und Ferienwohnungen kritisieren die Förderpolitik des Bundes bei Ladesäulen für E-Fahrzeuge. „Wir begrüßen das Programm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zur finanziellen Unterstützung beim Bau von Ladestationen, verstehen aber nicht, weshalb Ferienunterkünfte ausdrücklich ausgeklammert werden“, sagte der Präsident des Verbandes der Eigentümer von Ferienwohnungen und Ferienhäusern, Daniel Rousta, am Montag (25. Januar) in Berlin. „Deshalb fordern wir, dass das Programm über reine Wohngebäude hinaus ausgeweitet werden muss“, so Rousta weiter. Die Förderrichtline müsse im Sinne der Nachhaltigkeit im Tourismus sowie der effektiven Nutzungsmöglichkeiten von E-Fahrzeugen dringend nachgebessert werden.
Viele Autofahrer denken derzeit über einen Umstieg auf Autos mit Elektroantrieb nach. „Jedoch ist ein häufiges Gegenargument bei der Erwägung, sich ein Elektromobil anzuschaffen, die vermeintliche Unsicherheit bei Fahrten in nicht regelmäßig besuchte Regionen“, sagte der Verbands-Präsident. Genau das sei vor allem die Reise in den Urlaub oder der Kurzausflug am Wochenende. „Die gezielte Förderung von Ladestationen an Ferienunterkünften würde genau diesem Argument begegnen und damit zur weiteren Akzeptanz von Elektromobilität beitragen.“ Darüber hinaus würde der Deutschlandtourismus weiter an Attraktivität gewinnen sowie mit Umweltbewusstsein und Nachhaltigkeit punkten.
Eine Erweiterung der Förderrichtlinie für Ferienwohnungen und –häuser wird vom Bundesverband eMobilität e.V. (BEM) ausdrücklich unterstützt. Wie aus der BEM-Arbeitsgruppe „Tourismus“ hervorgeht, sind gerade solche Ladepunkte sehr wertvoll und wichtig. „Das Umweltbewusstsein muss grundsätzlich auch im Bereich Urlaub und Erholung gestärkt werden, was sämtliche touristische Aktivitäten einschließt. Es ist nicht ersichtlich, warum diese Standorte vom Umdenken zur neuen Mobilität ausgeschlossen sein sollen“, sagte Kurt Sigl, BEM-Präsident, zur derzeitigen Förderpolitik.
Aktuell fördert die KfW die Installation von Ladestationen an Wohngebäuden mit bis zu 900 Euro pro Ladepunkt. Unterstützung erhalten private Eigentümer, Wohneigentums-gemeinschaften, Mieter sowie Vermieter von Wohnungen. Ausgeschlossen sind allerdings Vermieter von Ferienwohnungen und Ferienhäuser.
Weiterführender Link: Das Förderprogramm der KfW