Klagewelle gegen Oster-Lockdown – „Zigtausend Menschen wollen Urlaub im eigenen Land“

In mehreren Bundesländern wird das Beherbergungsverbot für Ferienwohnungen und Ferienhäuser jetzt mit gerichtlichen Mitteln angegriffen. Der Verband der Eigentümer von Ferienwohnungen und Ferienhäusern koordiniert und unterstützt die Eilanträge seiner Mitglieder und fordert die Politik zum Handeln auf: „Öffnen Sie die privaten Unterkünfte unverzüglich! Wir haben als erste Branche schon früh im letzten Jahr Hygienekonzepte umgesetzt. Reisen ist kein Pandemietreiber, wenn Testen, Impfen und Kontaktverfolgung endlich funktionieren“, sagt der Präsident des Verbandes der Eigentümer von Ferienwohnungen und Ferienhäusern, Daniel Rousta, am Montag (8. März) in Berlin.

Nach den bereits anhängigen Eilanträgen in Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein wird in dieser Woche eine weitere gerichtliche Klärung in Nordrhein-Westfalen angestrebt. Binnen weniger Tage sei zudem in einem vierten wichtigen Urlaubsland mit einer Klageeinreichung zu rechnen. „Wir beobachten die Maßnahmen und Äußerungen der jeweiligen Landesregierungen sehr genau und beraten unsere Mitglieder und andere Vermieter im Hinblick auf ein strategisch bestmögliches Vorgehen“, so Rousta.

„Die Entscheidung der vergangenen Corona-Konferenz am 3. März, Ferienwohnungen und Ferienhäuser geschlossen zu halten, war ein Schlag ins Gesicht aller Deutschland-Urlauber ebenso wie der Anbieter privater Unterkünfte. Eine ganze Branche wird systematisch dem Scheitern der Politik geopfert“, stellt Rousta fest. 

„Die Fewo- und Ferienhaus-Vermieter und mit ihnen zigtausend Urlauber, die spätestens über Ostern aus dem Lockdown raus in die heimischen Urlaubsgebiete wollen, zahlen die Zeche für ein nie da gewesenes Politikversagen. Maskenmangel, Nutzlos-App, Impfdebakel, Testdesaster, … wann hat eigentlich zuletzt in dieser Bundesregierung irgendetwas funktioniert?“, fragt der Verbandspräsident, der die Interessen von rund 200.000 privaten Ferienunterkunfts-Anbietern vertritt.

Vollends absurd werde die Situation, wenn Touristen über Ostern in volle Ferienflieger steigen, auf Kreuzfahrtschiffen eingepfercht durch die Karibik schippern oder ausgelassen in spanischen Bars feiern können – aber nicht an der Ostsee, im Schwarzwald oder in der Eifel spazieren gehen dürfen. „Ich bin gespannt, wie die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten das den Menschen erklären wollen“, so Verbands-Chef Rousta abschließend. 

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Hintergrund

Die jeweiligen Antragstellerinnen und Antragsteller in 

  • Baden-Württemberg
  • Schleswig-Holstein und 
  • Nordrhein-Westfalen

können über den Fewo-Verband kontaktiert werden. 

Der Verband der Eigentümer von Ferienwohnungen und Ferienhäusern vertritt als einziger Branchenverband originär die Interessen der rund 200.000 privaten Ferienunterkunft-Anbieter in Deutschland. Urlaub in Fewos und Ferienhäusern ist das am dynamischsten wachsende Segment des Inlandstourismus und prägt in vielen Regionen wesentlich das Angebot für Individual-Urlauber, insbesondere Familien und bewusst nachhaltig Reisende. Der direkte Beitrag zum BIP beträgt mehr als acht Mrd. Euro/Jahr, wobei praktisch die gesamte Wertschöpfungskette im Inland verbleibt.

Kontakt
Verband der Eigentümer von Ferienwohnungen und Ferienhäusern 
Daniel Rousta (Präsident)
Mobil: 0151 / 20 44 8000 
Luisenstraße 54
10117 Berlin 
Internet: Website des Fewo-Verbandes
Mail: daniel.rousta@fewo-verband.de
Medien-Anfragen: kommunikation@fewo-verband.de

Fewo-Vermieter klagen gegen den „Oster-Arrest“

Ein Vermieter von privaten Ferien-Unterkünften hat vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim Klage gegen das Corona-bedingte Beherbergungsverbot in Ferienwohnungen und Ferienhäusern erhoben. Der bundesweite „Verband der Eigentümer von Ferienwohnungen und Ferienhäusern“ unterstützt den Normenkontrollantrag seines Mitglieds Wolfgang Morgenthaler aus Freiburg.

„Herr Morgenthaler bringt gewichtige Argumente im Interesse der mehr als 200.000 Vermieterinnen und Vermieter, vor allem aber aber auch der zahllosen Urlaubssuchenden vor. Seine Klage ist von großer Bedeutung dafür, ob zu Ostern Urlaub im eigenen Land möglich sein wird oder nicht“, sagte der Präsident des Verbandes, Daniel Rousta, am Mittwoch (24. Februar) in Berlin. 

Es sei nicht nachvollziehbar, dass man in ferne Länder reisen und auf Kreuzfahrtschiffen eingepfercht über die Meere schippern, aber nicht mit dem eigenen Auto in den Schwarzwald, an die Ostsee oder in den Harz fahren darf. „Das versteht kein Mensch!“ so Rousta. 

Auch die Beschwerde des Klägers darüber, dass Vermieter von Ferienwohnungen und Ferienhäusern systematisch von Hilfszahlungen als Kompensation für die angeordneten Schließungen ausgeklammert sind, unterstützt der Verband. Während des ersten Lockdowns im vergangenen Jahr war unter anderem eine Klage in Sachsen-Anhalt gegen das damalige Beherbergungsverbot erfolgreich.

Neben Wolfgang Morgenthalers Klage in Baden-Württemberg wird in Kürze eine zweite aus den Reihen des Fewo-Verbandes in Schleswig-Holstein eingereicht, weitere werden vorbereitet. Eine jüngst veröffentlichte Studie des Robert-Koch-Instituts belegt, dass Beherbergung den mit Abstand unkritischsten Faktor in der Pandemie darstellt.

„Unabhängig von den gerichtlichen Schritten appellieren wir an Bundeskanzlerin Angela Merkel sowie die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten, sich beim nächsten Bund-Länder-Treffen ernsthaft mit dem Thema Ferienwohnungen und Ferienhäuser zu befassen und hier eine differenzierte, verantwortungsvolle Entscheidung zu treffen. Fewos und Ferienhäuser müssen schnellstmöglich geöffnet werden“, so Verbands-Chef Rousta abschließend. 

Fewo-Verband bei BILD LIVE

Vor dem Hintergrund des Corona-Gipfels im Kanzleramt hat der Präsident des Verbandes der Eigentümer von Ferienwohnungen und Ferienhäusern, Daniel Rousta, bei BILD LIVE mit Paul Ronzheimer und Nele Würzbach über die Probleme der privaten Ferienunterkunftsvermieter gesprochen und den Zick-Zack-Kurs der Regierung scharf kritisiert.

Fewo- und Ferienhaus-Eigentümer fordern: Ladesäulen-Förderung des Bundes muss nachgebessert werden – BEM unterstützt mehr Nachhaltigkeit im Tourismus

E-Mobil Ladestation

Berlin, 25.01.2021. Die Eigentümer von Ferienhäusern und Ferienwohnungen kritisieren die Förderpolitik des Bundes bei Ladesäulen für E-Fahrzeuge. „Wir begrüßen das Programm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zur finanziellen Unterstützung beim Bau von Ladestationen, verstehen aber nicht, weshalb Ferienunterkünfte ausdrücklich ausgeklammert werden“, sagte der Präsident des Verbandes der Eigentümer von Ferienwohnungen und Ferienhäusern, Daniel Rousta, am Montag (25. Januar) in Berlin. „Deshalb fordern wir, dass das Programm über reine Wohngebäude hinaus ausgeweitet werden muss“, so Rousta weiter. Die Förderrichtline müsse im Sinne der Nachhaltigkeit im Tourismus sowie der effektiven Nutzungsmöglichkeiten von E-Fahrzeugen dringend nachgebessert werden.

Viele Autofahrer denken derzeit über einen Umstieg auf Autos mit Elektroantrieb nach. „Jedoch ist ein häufiges Gegenargument bei der Erwägung, sich ein Elektromobil anzuschaffen, die vermeintliche Unsicherheit bei Fahrten in nicht regelmäßig besuchte Regionen“, sagte der Verbands-Präsident. Genau das sei vor allem die Reise in den Urlaub oder der Kurzausflug am Wochenende. „Die gezielte Förderung von Ladestationen an Ferienunterkünften würde genau diesem Argument begegnen und damit zur weiteren Akzeptanz von Elektromobilität beitragen.“ Darüber hinaus würde der Deutschlandtourismus weiter an Attraktivität gewinnen sowie mit Umweltbewusstsein und Nachhaltigkeit punkten. 

Eine Erweiterung der Förderrichtlinie für Ferienwohnungen und –häuser wird vom Bundesverband eMobilität e.V. (BEM) ausdrücklich unterstützt. Wie aus der BEM-Arbeitsgruppe „Tourismus“ hervorgeht, sind gerade solche Ladepunkte sehr wertvoll und wichtig. „Das Umweltbewusstsein muss grundsätzlich auch im Bereich Urlaub und Erholung gestärkt werden, was sämtliche touristische Aktivitäten einschließt. Es ist nicht ersichtlich, warum diese Standorte vom Umdenken zur neuen Mobilität ausgeschlossen sein sollen“, sagte Kurt Sigl, BEM-Präsident, zur derzeitigen Förderpolitik.  

Aktuell fördert die KfW die Installation von Ladestationen an Wohngebäuden mit bis zu 900 Euro pro Ladepunkt. Unterstützung erhalten private Eigentümer, Wohneigentums-gemeinschaften, Mieter sowie Vermieter von Wohnungen. Ausgeschlossen sind allerdings Vermieter von Ferienwohnungen und Ferienhäuser.  

Weiterführender Link: Das Förderprogramm der KfW

Baurecht

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