Ein Vermieter von privaten Ferien-Unterkünften hat vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim Klage gegen das Corona-bedingte Beherbergungsverbot in Ferienwohnungen und Ferienhäusern erhoben. Der bundesweite „Verband der Eigentümer von Ferienwohnungen und Ferienhäusern“ unterstützt den Normenkontrollantrag seines Mitglieds Wolfgang Morgenthaler aus Freiburg.
„Herr Morgenthaler bringt gewichtige Argumente im Interesse der mehr als 200.000 Vermieterinnen und Vermieter, vor allem aber aber auch der zahllosen Urlaubssuchenden vor. Seine Klage ist von großer Bedeutung dafür, ob zu Ostern Urlaub im eigenen Land möglich sein wird oder nicht“, sagte der Präsident des Verbandes, Daniel Rousta, am Mittwoch (24. Februar) in Berlin.
Es sei nicht nachvollziehbar, dass man in ferne Länder reisen und auf Kreuzfahrtschiffen eingepfercht über die Meere schippern, aber nicht mit dem eigenen Auto in den Schwarzwald, an die Ostsee oder in den Harz fahren darf. „Das versteht kein Mensch!“ so Rousta.
Auch die Beschwerde des Klägers darüber, dass Vermieter von Ferienwohnungen und Ferienhäusern systematisch von Hilfszahlungen als Kompensation für die angeordneten Schließungen ausgeklammert sind, unterstützt der Verband. Während des ersten Lockdowns im vergangenen Jahr war unter anderem eine Klage in Sachsen-Anhalt gegen das damalige Beherbergungsverbot erfolgreich.
Neben Wolfgang Morgenthalers Klage in Baden-Württemberg wird in Kürze eine zweite aus den Reihen des Fewo-Verbandes in Schleswig-Holstein eingereicht, weitere werden vorbereitet. Eine jüngst veröffentlichte Studie des Robert-Koch-Instituts belegt, dass Beherbergung den mit Abstand unkritischsten Faktor in der Pandemie darstellt.
„Unabhängig von den gerichtlichen Schritten appellieren wir an Bundeskanzlerin Angela Merkel sowie die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten, sich beim nächsten Bund-Länder-Treffen ernsthaft mit dem Thema Ferienwohnungen und Ferienhäuser zu befassen und hier eine differenzierte, verantwortungsvolle Entscheidung zu treffen. Fewos und Ferienhäuser müssen schnellstmöglich geöffnet werden“, so Verbands-Chef Rousta abschließend.
Leider ist dieser Weg unbedingt notwendig geworden, da wir ansonsten einfach vergessen worden sind und trotz konstruktiver Eingaben an die zuständigen Stellen nicht gehört wurden. Viel Erfolg!
Endlich tut sich hoffentlich was……………
Ich denke ja, die Klagen werden keinen Erfolg haben. Immerhin wird geplant, das Bewohner des Bundeslandes, in dem sich die FeWo befindet, diese auch nutzen können. Damit darf für diesen Personenkreis geöffnet werden und die Klage ist somit teilweise gegenstandslos. Natürlich nutzt das nichts, denn wer schon in den Bergen oder an der Ostsee wohnt, wird wohl eher einen Tagesausflug erwägen. Gerade größere Anlagen werden dafür gewiss nicht öffnen. Aber es ist gut, wenn soviel Druck wie nur irgend geht, aufgebaut wird. Denn eine solche Reisebeschränkung gab es nicht einmal in der DDR…
Sollte die Regelung bei der heutigen MPK so beschlossen werden, dann geht unsere Pressemitteilung genau in die von Ihnen beschriebenen Richtung.
Wieso klagt ein Mitglied für sich?
Ich denke, wir sind ein Verband. Ich habe da eigentlich gemeinsame Aktivitäten erhofft.
Liebe Frau Meißner, es ist sehr weit verbreiteter Irrtum, dass in Deutschland die sogenannte „Verbandsklage“ für solche Fälle doch die perfekte Lösung sei. Grundsätzlich gilt allerdings: Im deutschen Verwaltungsprozessrecht besteht Individualrechtsschutz. Nach § 42 Abs. 2 VwGO ist nur derjenige klagebefugt, der geltend macht, durch den Verwaltungsakt in eigenen Rechten (subjektiv-öffentliches Recht) verletzt zu sein. Es gibt nur sehr wenige Bereiche, in denen tatsächlich Verbände vor Gericht aktiv werden dürfen – und weil man dann in der Regel medial viel davon mitbekommt, entsteht der Irrglaube.
Wir begleiten die einzelnen Verfahren, verknüpfen hier und da Anwälte untereinander oder mit Klägern, liefern Argumente und sorgen für die Öffentlichkeitsarbeit.