Fewo-Verband zu Änderungen im Infektionsschutzgesetz: Hoffnungsschimmer, aber noch deutlicher Verbesserungsbedarf

Die Vermieter von Ferienwohnungen und Ferienhäusern begrüßen im Grundsatz den Vorschlag für bundeseinheitliche Maßnahmen gegen die dritte Coronawelle. „Die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes geben Orientierung und weisen damit für den Inlandstourismus einen möglichen Weg aus der Pandemie. Es ist ein kleines Licht am Ende des Tunnels“, sagte der Präsident des Verbandes der Eigentümer von Ferienwohnungen und Ferienhäusern, Daniel Rousta, am Sonntag (11. April 2021) in Berlin.

Touristische Übernachtungsangebote sind nach dem vorliegenden Entwurf weiterhin untersagt, wenn im Landkreis des Beherbergungsortes oder des Herkunftsortes des Gastes an drei aufeinanderfolgenden Tagen die 7-Tage-Inzidenz den Wert von 100 übersteigt. Wie alle anderen Maßnahmen der sogenannten „Notbremse“ entfällt das Verbot jedoch, wenn der Wert drei Tage unterhalb der Schwelle verbleibt. Beides tritt dann jeweils zum übernächsten Tag in Kraft.

„Wir müssen diese nicht einfache Regelung angesichts der Pandemielage akzeptieren. Sie bedeutet wenigstens in einigen Regionen, dass Urlaub in privaten Unterkünften bald wieder möglich ist. Dies erkennen wir als Fortschritt an“, so Rousta. Aber es gebe noch erheblichen Nachbesserungsbedarf am Gesetzentwurf.

Geimpfte und Genesene müssten sich so bald wie möglich uneingeschränkt bewegen, also auch wieder verreisen dürfen. Im Gesetzentwurf sei eine solche Regelung bereits erkennbar in § 28b Abs. 5 S. 2. angelegt. Eine entsprechende Rechtsverordnung sollte jetzt unmittelbar auf den Weg gebracht werden, fordert der Verband.

„Es geht hier nicht um Privilegien, sondern um die Rückgabe von Grundrechten an Personen, bei denen die Voraussetzung für den Entzug entfallen sei. Und als private Urlaubsanbieter gehen wir noch einen Schritt weiter: Wir wollen denjenigen, die entweder als Hochrisikogruppe oder Angehörige systemrelevanter Berufe ganz besonders und seit Beginn der Pandemie unter der Situation gelitten haben, jetzt wenigstens etwas Erholung im eigenen Land ermöglichen. Warum sollten ältere Mitbürger und Corona-Helden zuhause sitzen müssen, bis auch der Letzte im Land ein Impfangebot bekommen hat?“, sagte der Verbandschef.

Ein zweiter, ganz erheblicher Verbesserungsbedarf bestehe darin, dass Gäste aus einem Landkreis mit überschrittener 100er-Inzidenz sich nach dem vorliegenden Entwurf nicht durch einen PCR-Test „freitesten“ und, wenn sie gesund seien, anreisen können. „Hier widerspricht sich die Politik selbst, wenn sie weiterhin auf Tests als Mittel im Kampf gegen die Pandemie setzen möchte“, so Rousta.

Kritisch sieht der Verband, dass weiterhin landesspezifisch strengere Regeln als im Bundesgesetz zulässig sein sollen. Hier setze man allerdings auf die Vernunft der einzelnen Landesregierungen, gerade beim Thema Tourismus nicht erneut einen regulatorischen Flickenteppich zu produzieren. Der größte Pluspunkt des Gesetzes sei die Vereinheitlichung, die von den Bürgern und damit auch den Fewo- und Ferienhausvermietern verstanden und in der Folge auch mitgetragen werden könne.

Die neue Situation werde eine erhebliche Herausforderung für Vermieter und Gäste darstellen. Kurzfristige Stornierungen und abgebrochene Aufenthalte seien damit an der Tagesordnung. Vor dem Hintergrund vermehrter Beschwerden über die Stornierungsregelungen einzelner Buchungsportale rät der Fewo-Verband deshalb dazu, direkt bei den Eigentümerinnen und Eigentümern der Unterkünfte zu buchen und individuell verbindlich zu vereinbaren, was in solchen Fällen gelten solle. Dies habe grundsätzlich Vorrang vor dem „Kleingedruckten“ in AGBs und sorge für Sicherheit auf beiden Seiten.

7 Antworten auf „Fewo-Verband zu Änderungen im Infektionsschutzgesetz: Hoffnungsschimmer, aber noch deutlicher Verbesserungsbedarf“

  1. Vielen Dank!
    Ich finde die Stellungnahme in Ordnung.
    Es ist gut die unklaren Punkte und widersprüchlichen Regelungen Land/Bund zu benennen.
    Warum diese Pressemitteilung auf Unverständnis bei einigen Eigentümern stößt, kann ich nicht nachvollziehen.
    Wir leben nicht außerhalb des gesellschaftlichen Gefüges, sondern mittendrin.
    Diese Pressemitteilung ist eine gute Grundlage ein guter und gelungener Schritt für weitere Klärungen, die noch auf uns zukommen.

  2. Was mir nicht gefällt “ direkt beim Vermieter buchen“ nicht bei Portalen buchen ist ok .Viele von uns sind nicht vor Ort und müssen über ein Vermietungsbüro vermieten. Dieses ist natürlich flexibler als ein Portal. Dann füge bitte nach privat oder bei Vermietungsagenturen. Wir können doch nicht runterfallen, weil wir nicht vor Ort wohnen. Ansonsten toll geschrieben

  3. Heißt das, dass ich Gäste aus einem <100-Gebiet nach Hause schicken muss wenn während ihres Aufenthalts in meiner Ferienwohnung der Wert *an ihrem Heimatort* über 100 steigt?

    Dass Gäste nicht einfach mit einem negativen Test anreisen dürfen, verstehe ich nicht. 🤷

  4. Ich bin nicht zufrieden! Seit MOnaten werden Dinge benannt… Das ist schön für die Galerie! Am Ende bringt es uns keinen Deut weiter! Alle Ferienhausvermieter, die privat und gewerblich vermieten. jedoch unter der Grenze von 51 % des Haupterwerbs bleiben, werden weiterhin durch fehlende Förderung alleine gelassen! Seit über 6 Monaten muss ich für die Kosten von 2 Häusern an der Nordsee alleine aufkommen! Ich habe die Innobilien nicht mit Geldkoffern bezahlt! Hierfür brauche ich Mieteinnahmen! Es ist eine bodenlose Unverschämtheit! Leider gibt es hierzu auch von Ihnen keine weiteren Erfolsmeldungen! Das Hin- und Her um den Inzidenzwert 100 wird, so lange die Impfungen im Schneckentempo weitergehen, bei der Vermietung auch nur als ein fauler Kompromiss enden. Schauen Sie sich doch das Chaos im Einzelhandel an!

  5. Es wäre wünschenswert, die Forderung für die Anreise mit einem negativen Test durchzusetzen. Hier sollte auch ein tagesaktueller personalisierter Antigentest ausreichend sein.
    Denn was allgemein vergessen oder verdrängt wird – nicht nur systemrelevante Berufe arbeiten seit Beginn der Pandemie permanent durch. Es gibt viele Branchen, in denen die Beschäftigten ohne Pause tätig sind und ihre Arbeitskraft mal regenerieren müssen. Dazu gehört das komplette Architektur-, Planungs- und Bauwesen, ebenso viele Handwerker und Dienstleister. Gerade in diesen Branchen steigt das Arbeitsvolumen aufgrund schleppender Lieferketten und schlechter Digitalisierung in den Behörden (die dadurch oft nur ungenügend aus dem Homeoffice agieren) extrem an.

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