Fewo-Verband fordert allgemeine Impfpflicht und will Impfgegner ausschließen

Angesichts der immer weiter steigenden COVID19-Infektionsraten sowie der noch nicht absehbaren Entwicklung durch die Coronavirus-Variante Omikron fordert der Verband der Eigentümer von Ferienwohnungen und Ferienhäusern e.V. die neue Bundesregierung auf, unverzüglich eine allgemeine Impfpflicht einzuführen.

Man habe viel zu lange, und wohl nicht zuletzt wegen des Wahlkampfes, ein konsequentes Handeln versäumt. In der Folge konnte eine gefährliche Allianz von Realitätsverweigerern, Radikalen und Esoterikern dafür sorgen, dass das Land nun unmittelbar vor dem nächsten Lockdown steht, so der Präsident des Fewo-Verbandes, Daniel Rousta, am Montag, 29.11.2021, in Berlin.

„Wer Impfgegner ist, provoziert den nächsten Lockdown. Und der Schaden trifft uns alle – auch diejenigen, die sich in jeder Situation der letzten knapp zwei Jahre solidarisch verhalten haben. Wenn Olaf Scholz kommende Woche den Amtseid als Kanzler schwört, sollte klar sein, was es bedeute, Schaden vom deutschen Volke abzuwenden“, sagte der Verbandspräsident.

„Nur wenn viel mehr Menschen geimpft sind, kommen wir dauerhaft ohne weitere Lockdowns aus. Schulen, Handel, Gastronomie und Beherbergung, letztlich alle Bürgerinnen und Bürger leiden sonst permanent unter den wirren Ansichten einer Minderheit“, so Rousta.

In den eigenen Reihen greift der Verband bereits jetzt durch: „Wer Impfungen ablehnt und dies im Zusammenhang mit seiner Eigenschaft als Vermieter einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses über unsere öffentlichen Kanäle propagiert, schadet den satzungsmäßigen Verbandszielen und wird ausgeschlossen“, sagte der Gründer und Vorsitzende der Vereinigung privater Urlaubsanbieter.

Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2021

Der Verband der Eigentümer von Ferienwohnungen und Ferienhäusern hat die im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien im Vorfeld der Wahl am kommenden Sonntag zu Ihren Positionen hinsichtlich der Fewo- und Ferienhauswirtschaft befragt. Die Ergebnisse zeigen deutlich auf, dass es für dieses Branchensegment erheblichen Informationsbedarf an die Adresse der Politik gibt. Nachdem sich viele Vermieterinnen und Vermieter im Sommer 2021 ein Stückweit von den dramatischen Einbußen durch das Beherberungsverbot erholen konnten, geht es jetzt darum, den Blick nach vorne zu richten und den Urlaub in Ferienunterkünften als zukunftsträchtige, nachhaltigen und von der Politik nicht länger stiefmütterlich behandelte Tourismusform zu positionieren.

Eine Übersicht mit allen Antworten der Parteien finden Sie hier.

Lügen, Tricksen, Täuschen – Wie die Landesregierung den Tourismus in M-V an die Wand fährt

Die Entscheidung der Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern, den touristischen Saisonstart um weitere Wochen hinauszuzögern, veranlasst den Verband der Eigentümer von Ferienwohnungen und Ferienhäusern zu harter Kritik. „Die Regierungskoalition von SPD und CDU fährt den Tourismus und damit das wirtschaftliche Rückgrat des Landes mit voller Absicht gegen die Wand!“, sagte der Präsident des größten Branchenverbandes der privaten Unterkunftsanbieter, Daniel Rousta, am Donnerstag (13. Mai 2021) in Berlin. Er wirft der Staatskanzlei und dem Tourismus- sowie Wirtschaftsministerium Lügen, Tricks und Täuschereien vor und nennt exemplarisch drei Vorgänge:

1. Lügen

Der Sprecher des Wirtschaftsministeriums, Gunnar Bauer, behauptete in einem Artikel der ostsee-zeitung.de, die Entscheidung für den viel zu späten Saisonstart sei mit den Branchen abgestimmt. Dazu der Chef des Fewo-Verbandes: „Die privaten Vermieter stellen mehr als ein Drittel der Übernachtungskapazitäten in Mecklenburg-Vorpommern bereit. Mit uns als dem zuständigen Branchenverband hat niemand aus dieser Landesregierung über die am Dienstag gefällte Entscheidung gesprochen. Eine glatte Lüge des Ministeriumssprechers gegenüber den Journalisten und der Öffentlichkeit.“

2. Tricksen

Während in den letzten zehn Tagen nahezu alle restlichen Bundesländer sich nach Maßgabe des Bundesinfektionsschutzgesetzes und des dort angelegten Öffnungsmechanismus in § 28b Abs. 2 Satz 1 entschieden haben, den Tourismus in Landkreisen mit einer stabilen Inzidenz unter 100 Neuinfektionen wieder starten zu lassen, erfindet Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) am Dienstag spontan zwei neue Kriterien: In der Pressekonferenz am späten Abend behauptet sie, erst bei einer absehbaren Impfquote von 50 Prozent seien Öffnungen vertretbar. Außerdem nennt sie einen Inzidenzwert von unter 50 als Maßstab – als einziges Bundesland überhaupt. Um dies zu rechtfertigen, lässt die Regierung den herbeigerufenen Wissenschaftler Prof. Kaderali eine Reihe von Ländervergleichen aufzählen, maßgeblich bezieht er sich auf das 12.000 km entfernte Chile, ein Land mit einer völlig anderen Wirtschafts-, Bevölkerungs- und Gesundheitsstruktur. „Warum orientiert sich Mecklenburg-Vorpommern nicht an seinen innerdeutschen Nachbarländern Brandenburg oder Schleswig-Holstein? Ein Anruf in Kiel hätte Frau Schwesig ermutigende Ergebnisse aus den dortigen Modellregionen geliefert!“ wundert sich der Präsident des Fewo-Verbandes. 

3. Täuschen

Als einzige Branche werden die Vermieter von privaten Ferienunterkünften nicht für ihre mittlerweile über acht Monate andauernden Ausfälle entschädigt. Der Verband der Eigentümer von Ferienwohnungen und Ferienhäusern weist darauf bei jedem Kontakt mit der Politik in Bund und Ländern hin. Viele Vermieter waren daher hoch erfreut, als Wirtschaftsminister Harry Glawe (CDU) vor laufenden Kameras am 12. April 2021 (ab Minute 22:30) verkündete, die Landesregierung habe das Problem erkannt und werde es im Rahmen eines Sonderfonds und einer Härtefallregelung lösen. Still und leise wurde dieses Versprechen jedoch wieder kassiert – die Eigentümer von Ferienwohnungen und Ferienhäusern bleiben auf ihren Schäden sitzen und sehen sich getäuscht. Daniel Rousta vom Fewo-Verband nennt dies eine „klassische Blendgranate, um im Vorwahlkampf ein unbequemes Thema unter den Teppich zu kehren“.

Öffnungskampagne für Ferienwohnungen und Ferienhäuser

Der Fewo-Verband hat Anfang Mai gefordert, Ferienwohnungen und Ferienhäuser nach dem Öffnungsmechanismus des §28b Abs. 2 Satz 1 Infektionsschutzgesetz zu öffnen. Dort heißt es:

„Unterschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt ab dem Tag nach dem Eintreten der Maßnahmen des Absatzes 1 an fünf aufeinander folgenden Werktagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 100, so treten an dem übernächsten Tag die Maßnahmen des Absatzes 1 außer Kraft.“

(Das Beherbergungsverbot ist eine der Maßnahmen im genannten Absatz 1)

Nach entsprechenden Presseveröffentlichungen reagierte die bayerische Staatsregierung nur einen Tag später, am 4. Mai, indem sie exakt diese Forderung umsetzte.

Nicht mehr, aber auch nicht weniger erwarten wir nun von den 15 anderen Landesregierungen.

Dazu haben wir heute (5. Mai) diese Schreiben versandt:


Briefe an die 15 Regierungschefinnen und Regierungschefs,
die private Ferienunterkünfte weiterhin nicht öffnen wollen

So können Sie den Fewo-Verband jetzt unterstützen:

  1. Schreiben Sie ebenfalls eine Mail an ihre jeweilige Landesregierung. Es eilt, die Entscheidungen sollen bis morgen fallen! Die Adresse finden Sie im oben verlinkten PDF. Die Briefe sind in alphabetischer Reihenfolge nach dem Namen des Bundeslandes sortiert.
  2. Schicken Sie den Link www.fewo-verband.de/oeffnungskampagne an möglichst viele andere Vermieter, die Sie kennen.
  3. Folgen Sie uns bitte auf Facebook, indem Sie die Seite mit einem „Like“ markieren.
  4. Werden Sie Mitglied im Fewo-Verband www.fewo-verband.de/mitgliedschaft. Wir kämpfen für die Rechte und Interessen der Branche – auch weit über Corona hinaus!

Danke für Ihre Unterstützung!

FEWO-Verband: Danke Bayern!



Zu den Ergebnissen der heutigen Pressekonferenz des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) sowie des Wirtschaftsministers Hubert Aiwanger (FW) erklärt der Präsident des Verbandes der Eigentümer von Ferienwohnungen und Ferienhäusern, Daniel Rousta:

Das Wichtigste zuerst: Danke Bayern, danke Herr Ministerpräsident Söder und Herr Minister Aiwanger! 

Am vergangenen Sonntag haben wir als Verband der Eigentümer von Ferienwohnungen und Ferienhäusern im Hinblick auf Lockerungen beim Beherbergungsverbot exakt das gefordert, was die bayerische Staatsregierung heute beschlossen hat. Bayern wendet damit als erstes Bundesland konsequent und richtigerweise die sogenannte „Bundesnotbremse“ auch mit ihrem Öffnungsmechanismus in §28b Abs. 2 des Infektionsschutzgesetzes an, überall dort wo der Inzidenzwert stabil unter 100 sinkt. 

Es gibt endlich eine Perspektive. Urlaub in Deutschland wird wieder möglich. Niemand muss mehr nach Mallorca fliegen, um ein paar Tage Erholung zu genießen. Viele Tausend Vermieter in Bayern und ein Vielfaches an Urlaubern aus ganz Deutschland können heute dankbar sein, dass die bayerische Staatsregierung so mutig in der aktuellen Situation, gleichzeitig aber auch demütig vor geltendem Recht und den Freiheitsrechten der Bürger entschieden hat. 

Wir fordern, dass sich andere Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten daran ein Beispiel nehmen. Öffnen Sie die Fewos und Ferienhäuser nach dem Vorbild Bayerns!

Öffnungsmechanismus des novellierten Infektionsschutzgesetzes muss angewendet werden – Kein neuer Flickenteppich aus landesrechtlichen Regelungen!

Die Vermieter von privaten Ferienunterkünften fordern von der Politik, Recht und Gesetz konsequent und einheitlich anzuwenden. „Im April wurde das Infektionsschutzgesetz geändert, um mit einer Notbremse die dritte Corona-Welle zu brechen und den Flickenteppich aus landesrechtlichen Regelungen abzuschaffen. Die Vermietung von Ferienwohnungen und Ferienhäusern wurde bundeseinheitlich, ab dem Schwellenwert von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche auf den Landkreis bezogen, untersagt. Aber es wurde in §28b Absatz 2 Satz 1 der Norm auch ein Öffnungsmechanismus festgeschrieben, sobald der Wert stabil unterschritten wird. Diese Regelung muss jetzt sofort angewendet werden – überall dort, wo ein rückläufiger Inzidenzwert es erlaubt. Fewos und Ferienhäuser müssen hier in den nächsten Tagen wieder öffnen dürfen!“, sagte der Präsident des Verbandes der Eigentümer von Ferienwohnungen und Ferienhäusern, Daniel Rousta, am Sonntag (2. Mai 2021) in Berlin.

Gleichzeitig fordert der Verband alle Landesregierungen auf, keine strengeren Vorgaben für den Tourismusbereich in ihrem jeweiligen Bundesland mehr zu erlassen. Auslaufende Infektionsschutzverordnungen der Länder dürften keinesfalls verlängert werden, bestehende seien hingegen unverzüglich aufzuheben, damit das Bundesgesetz endlich Klarheit schaffen könne. 

„Die Landesregierungen haben der Novelle des Bundesgesetzes im Bundesrat zugestimmt und damit den Schwellenwert von 100 anerkannt. Den Bürgern wurde das Gesetz schmackhaft gemacht, um den vielzitierten Flickenteppich zu vermeiden. Jetzt erleben wir, dass doch wieder jede Ministerpräsidentin und jeder Ministerpräsident eigene Machtfantasien durchsetzt. Da blickt kein normaler Mensch mehr durch, so verliert man das Verständnis auch noch der Allerletzten im Land, die einen Funken Restvertrauen in die Corona-Politik aufzubringen versuchen“, erklärte der Verbandschef.

Zwar sei dies rechtlich möglich, aber nicht mehr mit dem gesunden Menschenverstand erklärbar. „Genau an diesem Punkt hat sich die Politik von der Sichtweise der Menschen verabschiedet. Es gibt Regionen, nicht nur an der deutschen Küste, deren Inzidenzwert seit Monaten stabil unter 100, teilweise unter 50, rangiert. Urlauber und Vermieter können nicht verstehen, weshalb dort Maßnahmen gelten sollen, die bundesweit erst ab einem weit höheren, kritischen Wert greifen“, sagte Rousta. 

Fewo-Verband zu Änderungen im Infektionsschutzgesetz: Hoffnungsschimmer, aber noch deutlicher Verbesserungsbedarf

Die Vermieter von Ferienwohnungen und Ferienhäusern begrüßen im Grundsatz den Vorschlag für bundeseinheitliche Maßnahmen gegen die dritte Coronawelle. „Die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes geben Orientierung und weisen damit für den Inlandstourismus einen möglichen Weg aus der Pandemie. Es ist ein kleines Licht am Ende des Tunnels“, sagte der Präsident des Verbandes der Eigentümer von Ferienwohnungen und Ferienhäusern, Daniel Rousta, am Sonntag (11. April 2021) in Berlin.

Touristische Übernachtungsangebote sind nach dem vorliegenden Entwurf weiterhin untersagt, wenn im Landkreis des Beherbergungsortes oder des Herkunftsortes des Gastes an drei aufeinanderfolgenden Tagen die 7-Tage-Inzidenz den Wert von 100 übersteigt. Wie alle anderen Maßnahmen der sogenannten „Notbremse“ entfällt das Verbot jedoch, wenn der Wert drei Tage unterhalb der Schwelle verbleibt. Beides tritt dann jeweils zum übernächsten Tag in Kraft.

„Wir müssen diese nicht einfache Regelung angesichts der Pandemielage akzeptieren. Sie bedeutet wenigstens in einigen Regionen, dass Urlaub in privaten Unterkünften bald wieder möglich ist. Dies erkennen wir als Fortschritt an“, so Rousta. Aber es gebe noch erheblichen Nachbesserungsbedarf am Gesetzentwurf.

Geimpfte und Genesene müssten sich so bald wie möglich uneingeschränkt bewegen, also auch wieder verreisen dürfen. Im Gesetzentwurf sei eine solche Regelung bereits erkennbar in § 28b Abs. 5 S. 2. angelegt. Eine entsprechende Rechtsverordnung sollte jetzt unmittelbar auf den Weg gebracht werden, fordert der Verband.

„Es geht hier nicht um Privilegien, sondern um die Rückgabe von Grundrechten an Personen, bei denen die Voraussetzung für den Entzug entfallen sei. Und als private Urlaubsanbieter gehen wir noch einen Schritt weiter: Wir wollen denjenigen, die entweder als Hochrisikogruppe oder Angehörige systemrelevanter Berufe ganz besonders und seit Beginn der Pandemie unter der Situation gelitten haben, jetzt wenigstens etwas Erholung im eigenen Land ermöglichen. Warum sollten ältere Mitbürger und Corona-Helden zuhause sitzen müssen, bis auch der Letzte im Land ein Impfangebot bekommen hat?“, sagte der Verbandschef.

Ein zweiter, ganz erheblicher Verbesserungsbedarf bestehe darin, dass Gäste aus einem Landkreis mit überschrittener 100er-Inzidenz sich nach dem vorliegenden Entwurf nicht durch einen PCR-Test „freitesten“ und, wenn sie gesund seien, anreisen können. „Hier widerspricht sich die Politik selbst, wenn sie weiterhin auf Tests als Mittel im Kampf gegen die Pandemie setzen möchte“, so Rousta.

Kritisch sieht der Verband, dass weiterhin landesspezifisch strengere Regeln als im Bundesgesetz zulässig sein sollen. Hier setze man allerdings auf die Vernunft der einzelnen Landesregierungen, gerade beim Thema Tourismus nicht erneut einen regulatorischen Flickenteppich zu produzieren. Der größte Pluspunkt des Gesetzes sei die Vereinheitlichung, die von den Bürgern und damit auch den Fewo- und Ferienhausvermietern verstanden und in der Folge auch mitgetragen werden könne.

Die neue Situation werde eine erhebliche Herausforderung für Vermieter und Gäste darstellen. Kurzfristige Stornierungen und abgebrochene Aufenthalte seien damit an der Tagesordnung. Vor dem Hintergrund vermehrter Beschwerden über die Stornierungsregelungen einzelner Buchungsportale rät der Fewo-Verband deshalb dazu, direkt bei den Eigentümerinnen und Eigentümern der Unterkünfte zu buchen und individuell verbindlich zu vereinbaren, was in solchen Fällen gelten solle. Dies habe grundsätzlich Vorrang vor dem „Kleingedruckten“ in AGBs und sorge für Sicherheit auf beiden Seiten.

Klagewelle gegen Oster-Lockdown – „Zigtausend Menschen wollen Urlaub im eigenen Land“

In mehreren Bundesländern wird das Beherbergungsverbot für Ferienwohnungen und Ferienhäuser jetzt mit gerichtlichen Mitteln angegriffen. Der Verband der Eigentümer von Ferienwohnungen und Ferienhäusern koordiniert und unterstützt die Eilanträge seiner Mitglieder und fordert die Politik zum Handeln auf: „Öffnen Sie die privaten Unterkünfte unverzüglich! Wir haben als erste Branche schon früh im letzten Jahr Hygienekonzepte umgesetzt. Reisen ist kein Pandemietreiber, wenn Testen, Impfen und Kontaktverfolgung endlich funktionieren“, sagt der Präsident des Verbandes der Eigentümer von Ferienwohnungen und Ferienhäusern, Daniel Rousta, am Montag (8. März) in Berlin.

Nach den bereits anhängigen Eilanträgen in Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein wird in dieser Woche eine weitere gerichtliche Klärung in Nordrhein-Westfalen angestrebt. Binnen weniger Tage sei zudem in einem vierten wichtigen Urlaubsland mit einer Klageeinreichung zu rechnen. „Wir beobachten die Maßnahmen und Äußerungen der jeweiligen Landesregierungen sehr genau und beraten unsere Mitglieder und andere Vermieter im Hinblick auf ein strategisch bestmögliches Vorgehen“, so Rousta.

„Die Entscheidung der vergangenen Corona-Konferenz am 3. März, Ferienwohnungen und Ferienhäuser geschlossen zu halten, war ein Schlag ins Gesicht aller Deutschland-Urlauber ebenso wie der Anbieter privater Unterkünfte. Eine ganze Branche wird systematisch dem Scheitern der Politik geopfert“, stellt Rousta fest. 

„Die Fewo- und Ferienhaus-Vermieter und mit ihnen zigtausend Urlauber, die spätestens über Ostern aus dem Lockdown raus in die heimischen Urlaubsgebiete wollen, zahlen die Zeche für ein nie da gewesenes Politikversagen. Maskenmangel, Nutzlos-App, Impfdebakel, Testdesaster, … wann hat eigentlich zuletzt in dieser Bundesregierung irgendetwas funktioniert?“, fragt der Verbandspräsident, der die Interessen von rund 200.000 privaten Ferienunterkunfts-Anbietern vertritt.

Vollends absurd werde die Situation, wenn Touristen über Ostern in volle Ferienflieger steigen, auf Kreuzfahrtschiffen eingepfercht durch die Karibik schippern oder ausgelassen in spanischen Bars feiern können – aber nicht an der Ostsee, im Schwarzwald oder in der Eifel spazieren gehen dürfen. „Ich bin gespannt, wie die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten das den Menschen erklären wollen“, so Verbands-Chef Rousta abschließend. 

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Hintergrund

Die jeweiligen Antragstellerinnen und Antragsteller in 

  • Baden-Württemberg
  • Schleswig-Holstein und 
  • Nordrhein-Westfalen

können über den Fewo-Verband kontaktiert werden. 

Der Verband der Eigentümer von Ferienwohnungen und Ferienhäusern vertritt als einziger Branchenverband originär die Interessen der rund 200.000 privaten Ferienunterkunft-Anbieter in Deutschland. Urlaub in Fewos und Ferienhäusern ist das am dynamischsten wachsende Segment des Inlandstourismus und prägt in vielen Regionen wesentlich das Angebot für Individual-Urlauber, insbesondere Familien und bewusst nachhaltig Reisende. Der direkte Beitrag zum BIP beträgt mehr als acht Mrd. Euro/Jahr, wobei praktisch die gesamte Wertschöpfungskette im Inland verbleibt.

Kontakt
Verband der Eigentümer von Ferienwohnungen und Ferienhäusern 
Daniel Rousta (Präsident)
Mobil: 0151 / 20 44 8000 
Luisenstraße 54
10117 Berlin 
Internet: Website des Fewo-Verbandes
Mail: daniel.rousta@fewo-verband.de
Medien-Anfragen: kommunikation@fewo-verband.de

Fewo-Vermieter klagen gegen den „Oster-Arrest“

Ein Vermieter von privaten Ferien-Unterkünften hat vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim Klage gegen das Corona-bedingte Beherbergungsverbot in Ferienwohnungen und Ferienhäusern erhoben. Der bundesweite „Verband der Eigentümer von Ferienwohnungen und Ferienhäusern“ unterstützt den Normenkontrollantrag seines Mitglieds Wolfgang Morgenthaler aus Freiburg.

„Herr Morgenthaler bringt gewichtige Argumente im Interesse der mehr als 200.000 Vermieterinnen und Vermieter, vor allem aber aber auch der zahllosen Urlaubssuchenden vor. Seine Klage ist von großer Bedeutung dafür, ob zu Ostern Urlaub im eigenen Land möglich sein wird oder nicht“, sagte der Präsident des Verbandes, Daniel Rousta, am Mittwoch (24. Februar) in Berlin. 

Es sei nicht nachvollziehbar, dass man in ferne Länder reisen und auf Kreuzfahrtschiffen eingepfercht über die Meere schippern, aber nicht mit dem eigenen Auto in den Schwarzwald, an die Ostsee oder in den Harz fahren darf. „Das versteht kein Mensch!“ so Rousta. 

Auch die Beschwerde des Klägers darüber, dass Vermieter von Ferienwohnungen und Ferienhäusern systematisch von Hilfszahlungen als Kompensation für die angeordneten Schließungen ausgeklammert sind, unterstützt der Verband. Während des ersten Lockdowns im vergangenen Jahr war unter anderem eine Klage in Sachsen-Anhalt gegen das damalige Beherbergungsverbot erfolgreich.

Neben Wolfgang Morgenthalers Klage in Baden-Württemberg wird in Kürze eine zweite aus den Reihen des Fewo-Verbandes in Schleswig-Holstein eingereicht, weitere werden vorbereitet. Eine jüngst veröffentlichte Studie des Robert-Koch-Instituts belegt, dass Beherbergung den mit Abstand unkritischsten Faktor in der Pandemie darstellt.

„Unabhängig von den gerichtlichen Schritten appellieren wir an Bundeskanzlerin Angela Merkel sowie die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten, sich beim nächsten Bund-Länder-Treffen ernsthaft mit dem Thema Ferienwohnungen und Ferienhäuser zu befassen und hier eine differenzierte, verantwortungsvolle Entscheidung zu treffen. Fewos und Ferienhäuser müssen schnellstmöglich geöffnet werden“, so Verbands-Chef Rousta abschließend. 

Fewo-Verband bei BILD LIVE

Vor dem Hintergrund des Corona-Gipfels im Kanzleramt hat der Präsident des Verbandes der Eigentümer von Ferienwohnungen und Ferienhäusern, Daniel Rousta, bei BILD LIVE mit Paul Ronzheimer und Nele Würzbach über die Probleme der privaten Ferienunterkunftsvermieter gesprochen und den Zick-Zack-Kurs der Regierung scharf kritisiert.