Öffnungskampagne für Ferienwohnungen und Ferienhäuser

Der Fewo-Verband hat Anfang Mai gefordert, Ferienwohnungen und Ferienhäuser nach dem Öffnungsmechanismus des §28b Abs. 2 Satz 1 Infektionsschutzgesetz zu öffnen. Dort heißt es:

„Unterschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt ab dem Tag nach dem Eintreten der Maßnahmen des Absatzes 1 an fünf aufeinander folgenden Werktagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 100, so treten an dem übernächsten Tag die Maßnahmen des Absatzes 1 außer Kraft.“

(Das Beherbergungsverbot ist eine der Maßnahmen im genannten Absatz 1)

Nach entsprechenden Presseveröffentlichungen reagierte die bayerische Staatsregierung nur einen Tag später, am 4. Mai, indem sie exakt diese Forderung umsetzte.

Nicht mehr, aber auch nicht weniger erwarten wir nun von den 15 anderen Landesregierungen.

Dazu haben wir heute (5. Mai) diese Schreiben versandt:


Briefe an die 15 Regierungschefinnen und Regierungschefs,
die private Ferienunterkünfte weiterhin nicht öffnen wollen

So können Sie den Fewo-Verband jetzt unterstützen:

  1. Schreiben Sie ebenfalls eine Mail an ihre jeweilige Landesregierung. Es eilt, die Entscheidungen sollen bis morgen fallen! Die Adresse finden Sie im oben verlinkten PDF. Die Briefe sind in alphabetischer Reihenfolge nach dem Namen des Bundeslandes sortiert.
  2. Schicken Sie den Link www.fewo-verband.de/oeffnungskampagne an möglichst viele andere Vermieter, die Sie kennen.
  3. Folgen Sie uns bitte auf Facebook, indem Sie die Seite mit einem „Like“ markieren.
  4. Werden Sie Mitglied im Fewo-Verband www.fewo-verband.de/mitgliedschaft. Wir kämpfen für die Rechte und Interessen der Branche – auch weit über Corona hinaus!

Danke für Ihre Unterstützung!

Eine Antwort auf „Öffnungskampagne für Ferienwohnungen und Ferienhäuser“

  1. Ich finde das beherbergungsverbot unverhältnismässig, speziell auch in Hinsicht auf die bereits erreichte Quote der Geimpften.

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