Öffnungsmechanismus des novellierten Infektionsschutzgesetzes muss angewendet werden – Kein neuer Flickenteppich aus landesrechtlichen Regelungen!

Die Vermieter von privaten Ferienunterkünften fordern von der Politik, Recht und Gesetz konsequent und einheitlich anzuwenden. „Im April wurde das Infektionsschutzgesetz geändert, um mit einer Notbremse die dritte Corona-Welle zu brechen und den Flickenteppich aus landesrechtlichen Regelungen abzuschaffen. Die Vermietung von Ferienwohnungen und Ferienhäusern wurde bundeseinheitlich, ab dem Schwellenwert von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche auf den Landkreis bezogen, untersagt. Aber es wurde in §28b Absatz 2 Satz 1 der Norm auch ein Öffnungsmechanismus festgeschrieben, sobald der Wert stabil unterschritten wird. Diese Regelung muss jetzt sofort angewendet werden – überall dort, wo ein rückläufiger Inzidenzwert es erlaubt. Fewos und Ferienhäuser müssen hier in den nächsten Tagen wieder öffnen dürfen!“, sagte der Präsident des Verbandes der Eigentümer von Ferienwohnungen und Ferienhäusern, Daniel Rousta, am Sonntag (2. Mai 2021) in Berlin.

Gleichzeitig fordert der Verband alle Landesregierungen auf, keine strengeren Vorgaben für den Tourismusbereich in ihrem jeweiligen Bundesland mehr zu erlassen. Auslaufende Infektionsschutzverordnungen der Länder dürften keinesfalls verlängert werden, bestehende seien hingegen unverzüglich aufzuheben, damit das Bundesgesetz endlich Klarheit schaffen könne. 

„Die Landesregierungen haben der Novelle des Bundesgesetzes im Bundesrat zugestimmt und damit den Schwellenwert von 100 anerkannt. Den Bürgern wurde das Gesetz schmackhaft gemacht, um den vielzitierten Flickenteppich zu vermeiden. Jetzt erleben wir, dass doch wieder jede Ministerpräsidentin und jeder Ministerpräsident eigene Machtfantasien durchsetzt. Da blickt kein normaler Mensch mehr durch, so verliert man das Verständnis auch noch der Allerletzten im Land, die einen Funken Restvertrauen in die Corona-Politik aufzubringen versuchen“, erklärte der Verbandschef.

Zwar sei dies rechtlich möglich, aber nicht mehr mit dem gesunden Menschenverstand erklärbar. „Genau an diesem Punkt hat sich die Politik von der Sichtweise der Menschen verabschiedet. Es gibt Regionen, nicht nur an der deutschen Küste, deren Inzidenzwert seit Monaten stabil unter 100, teilweise unter 50, rangiert. Urlauber und Vermieter können nicht verstehen, weshalb dort Maßnahmen gelten sollen, die bundesweit erst ab einem weit höheren, kritischen Wert greifen“, sagte Rousta. 

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